BGH zu Arzt-Bewertungsportalen (Urteil vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Speicherung personenbezogener Daten in einem Onlinebewertungsportal dann unzulässig sein kann, wenn die Stellung des "neutralen Informationsmittlers" auf Seiten des Portalbetreibers verlassen wird. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn zahlende Kunden anders bevorzugt behandelt würden.