Dirk Otto - Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter
Egal ob im Krankenhaus, Arztpraxis, sozialer Einrichtung oder Rettungsstelle: Qualifizierter Patientendatenschutz steht nicht nur im immer stärkeren Fokus der Aufsichtsbehörden, sondern ist auch Gütesiegel und Alleinstellungsmerkmal für Ihr Haus. Ein qualitativ hochwertiger Datenschutz ist zudem Bestandteil der Anforderungen an das Qualitätsmanagement (QM) im Gesundheitswesen und fungiert damit als messbarer und kommunizierbarer Gradmesser für das Ansehen Ihres Hauses.
Seit 2001 bin ich in enger Kooperation mit Mark Rüdlin Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter in der Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Krankenhäusern, Behinderten-, Jugend-
und Suchthilfeeinrichtungen sowie in sonstigen medizinisch ausgerichteten Unternehmen tätig. Ich unterstütze Sie mit Analysen und Konzepten und natürlich als Ihr betrieblicher
Datenschutzbeauftragter.
Buch: Von der Pforte über die Stationen bis zur Verwaltung eines Krankenhauses arbeiten viele unterschiedliche Mitarbeiter in einem äußerst dynamischen Prozess notwendig mit
Patientendaten. Aufgrund der hohen Brisanz der Daten ist ein falscher Umgang mit diesen gleich an welcher Stelle für das Krankenhaus fatal. Um in dieser Situation sowohl der Geschäftsführung wie
den Mitarbeitern Handlungssicherheit zu geben, ist diese Buch geschrieben.
Das Nachschlagewerk ist im August 2014 in der Reihe KU-Gesundheitsmanagement, Kulmbach, erschienen.